Bau

Wie und wem melde ich als Mieter/in einen Schaden während der Sanierung?

In Ihrer Wohnung werden die Fenster und Bäder saniert. Handwerkerinnen und Handwerker gehen ein und aus und eines Morgens poltert es im Gang, als die Fachkräfte ein neues Fenster in die Wohnung tragen. Als Sie nachschauen, treffen sie auf betroffene Gesichter und entdecken Ihr Lieblingsbild kaputt am Boden. Was nun? Und was, wenn für den Schaden niemand verantwortlich gemacht werden kann?

Die Vermieterschaft informieren

Entsteht während den Bauarbeiten ein Schaden an ihren persönlichen Gegenständen, haben Sie Anspruch auf Ersatz. Informieren Sie die Vermieterschaft und schildern Sie, was passiert. Sie sollte sich des Problems annehmen und die nötigen Schritte in die Wege leiten.

 

Die Bauleitung informieren

Zusätzlich können sie den Schaden der Bauleitung melden. Sie hat Kontakt mit allen involvierten Personen und Firmen.

 

Schaden durch Unbekannt

Oftmals ist allerdings unklar, von wem der Schaden verursacht wurde. Zum Beispiel dann, wenn plötzlich ein Wasserschaden auftritt. Für solche Schäden haftet die Vermieterpartei. Üblich ist z. B. eine sogenannte Schadenkasse, in die alle beauftragten Betriebe einen Betrag einzahlen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Baufirmen, die den Umbau durchführen, einen Bauabzug in ihrer Offerte berücksichtigen. Beide Möglichkeiten erlauben der Vermieterschaft, Schäden unkompliziert zu erstatteten. Für Sie als geschädigte Person ändert sich dadurch also nichts und Sie melden den Schaden ebenfalls der Vermieterschaft oder der Bauleitung.