Bau

Wer kann mich beraten, wenn ich gewisse Inhalte der Planung nicht verstehe?

Die Pläne einer energetischen Sanierung können auf den ersten Blick schwierig zu verstehen sein. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich bei Unklarheiten richten können.

Vermieterinnen und Vermieter

Am besten kontaktieren Sie zuerst den Vermieter oder die Vermieterin, wenn Sie Fragen zu den Plänen einer bevorstehenden Sanierung haben. Einfache Fragen lassen sich in der Regel telefonisch klären, für komplexere Sachverhalte empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage oder ein persönliches Treffen.

 

Architektinnen und Architekten

Brauchen Sie Unterstützung für die Interpretation von Bauplänen oder möchten Sie wissen, ob die geplante Sanierung aus baulicher Sicht sinnvoll ist? Solche Fragen können Ihnen Fachpersonen aus dem Baubereich beantworten.

 

Schlichtungsbehörde

Gemäss Artikel 21 Absatz 2 VMWG sind die Schlichtungsbehörden verpflichtet, Mieter- und Vermieterschaft auch ausserhalb eines Anfechtungsverfahrens, insbesondere vor Abschluss eines Mietvertrags, zu beraten. Sie haben namentlich der Mieterin oder dem Mieter behilflich zu sein, sich selbst ein Urteil darüber bilden zu können, ob ein Mietzins missbräuchlich ist.

 

Mieterinnen- und Mieterverband

Rechtsauskünfte erteilt der Mieterinnen- und Mieterverband. Auf der Website finden Sie ausserdem zahlreiche Informationen zu rechtlichen Fragen und verschiedene Vorlagen.

 

Rechtsanwalt

Sind Sie zum Beispiel unsicher, welche Einschränkungen Sie während der Sanierungsarbeiten dulden müssen? Oder möchten Sie Ihre Rechte in einem konkreten Fall prüfen lassen? Bei solchen rechtlichen Fragen wenden Sie sich am besten an eine juristische Fachperson.

Instrumente und Links
Kontaktdaten der örtlich zuständigen Schlichtungsbehörde Unter «Beratung und Auskünfte, Kantonale Schlichtungsbehörde (Informationen, Beratung, Vorlagen)»
Mieterinnen- und Mieterverband Website des Mieterinnen- und Mieterverbands
Anwaltssuche Website des Schweizerischen Anwaltsverbands