Wie stosse ich als Mieter/in eine Sanierung an?
In einem solchen Fall lohnt es sich unbedingt, mit der Vermieterin oder dem Vermieter einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Bereiten Sie sich sorgfältig vor und gehen sie im Gespräch behutsam vor, damit sich die Vermieterin bzw. der Vermieter nicht dem Vorwurf ausgesetzt fühlt, die eigene Liegenschaft zu vernachlässigen.
Weisen Sie die Vermieterin oder den Vermieter darauf hin, dass eine Renovation auch in bewohntem Zustand durchgeführt werden kann und nicht zwingend Mieteinbussen zur Folge haben muss. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin merkt, dass Sie eine Sanierung begrüssen, die Mietverhältnisse aufrechterhalten werden können und auch temporäre Störungen durch Bauarbeiten akzeptiert werden, kann das den Schritt in Richtung Sanierung erleichtern.
Mit Rechnern wie dem Heizkostentest können Sie aufzeigen, wie die Liegenschaft im Vergleich zur übrigen Nachbarschaft abschneidet. Erklären Sie zudem, wo Sie sich zum Thema informiert haben und weisen Sie auf den Online-Ratgeber Renovabene hin.
Vorsicht vor Selfmade-Renovationen
Achtung: Gemäss Art. 260a OR dürfen Mietpartein ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterinnen bzw. des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen. Sie können von den Mieterinnen und Mietern verlangen, die baulichen Veränderungen am Ende des Mietverhältnisses rückgängig zu machen. Führen Sie deshalb niemals eigenmächtig Renovationsarbeiten aus.