Kann ich als Mieterin oder Mieter eine Photovoltaikanlage bauen?

Solarstrom selbst produzieren
Mit einer Plug&Play-Photovoltaikanlage – umgangssprachlich auch Balkonanlage oder Balkonkraftwerk genannt – können Mieterinnen und Mieter zum Beispiel auf dem eigenen Balkon Solarstrom produzieren. Solche steckerfertigen Anlagen bestehen aus einem oder mehreren PV-Modulen, einem Mikrowechselrichter sowie einem Überlast- und Fehlerstromschutz.
Die Balkonanlage wird über einen elektrischen Stecker in eine normale Wandsteckdose in der Wohnung eingesteckt, ähnlich wie ein Haushaltsgerät. So wird der Strom direkt in den Stromkreis der Wohnung eingespeist und versorgt Geräte wie Kühlschränke, Modems oder Batterieladegeräte, die sich im gleichen Stromkreislauf befinden. Strom, der nicht benötigt wird, fliesst via Zähler in das allgemeine Stromnetz. Solche Anlagen sind in der Schweiz bis zu einer Leistung von 600 Watt erlaubt und im Fachhandel erhältlich.
Achtung: Der Verkäufer einer solchen Anlage muss zwingend eine sogenannte Konformitätserklärung ausstellen, die Sie im Falle einer Kontrolle vorlegen müssen. Zudem müssen Sie Ihren Stromnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme über die geplante Installation informieren, eine Bewilligung braucht es aber nicht. Es ist aber notwendig, die Zustimmung Ihres Vermieters einzuholen – es lohnt sich daher, vor dem Kauf mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Solarstrom beziehen
Neben einer Plug&Play-Anlage gibt es für Mieterinnen und Mieter noch weitere Möglichkeiten, um «an Solarstrom zu kommen». So bieten Elektrizitätswerke und Stromversorgungsunternehmen in der Regel erneuerbare Stromprodukte an, mit denen Sie Ihren Strombedarf – abhängig vom individuellen Angebot – mit bis zu 100% Solarstrom decken können.
Durch die Zeichnung von Anteilsscheinen können Sie darüber hinaus Mitglied einer Solargenossenschaft werden. Solche Genossenschaften bauen, betreiben und finanzieren Solaranlagen und handeln mit dem Solarstrom bzw. mit dem ökologischen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen. Solarvereine sind ähnlich aufgebaut wie Solargenossenschaften. Als Mitglied kaufen Sie jedoch keine Anteilsscheine wie bei den Solargenossenschaften, sondern zahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem ZEV schliessen sich Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter eines Gebäudes vertraglich zusammen, um gemeinsam den Solarstrom vom Hausdach zu nutzen (vgl. «Den Strom der PV-Anlage gemeinsam nutzen»). Die Vermieterin betreibt die PV-Anlage, verkauft den Strom an die Mieterschaft und rechnet ihn intern ab. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und fehlender Strom wird wie gewohnt vom Energieversorger bezogen. Weitere gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten von Solarstrom bieten der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder ab 2026 sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Mieterinnen und Mieter können von allen Formen der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom profitieren. Denn durch den Wegfall der Netznutzungsgebühren erhalten sie in jedem Fall günstigere Stromtarife. Sowohl vZEV wie auch LEG bleiben für Sie als Mieterin oder Mieter aber freiwillig. Einzig bei einem neuen Mietvertrag ist ein bestehender ZEV verpflichtend. Aber auch hier gilt: Der Strompreis muss unter dem Standardprodukt des lokalen Netzbetreibers liegen, und die zulässige Rendite ist begrenzt.